Liebe Frau Kollegin, lieber Herr Kollege,
ich wende mich heute an Sie mit zwei Anliegen, die in einer Videokonferenz mit dem Gesundheitsministerium erörtert worden sind.
Es geht zum einen um die Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten an der Impfung gegen COVID-19, zum anderen um die Organisation der prioritären Impfung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und deren Personal in den Impfzentren (unter der Annahme, dass Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzte im Krankenhaus geimpft werden, wie es das Konzept der Staatsregierung prospektiv vorsieht).
Zur Erfassung mitwirkungsbereiter Ärztinnen und Ärzte:
Die KVB hat sich gegenüber dem Gesundheitsministerium zur Organisation der ärztlichen Dienste in den Impfzentren bereit erklärt und hat mit dem Gesundheitsministerium auch die Vergütungen vereinbart. Interessierte Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, sich unter info@kvb.de zu melden. Die Vertragsärzte hat die KVB bereits in einem eigenen Schreiben informiert.
Zur Organisation der prioritären Impfung niedergelassener Ärztinnen und Ärzte:
Fraglos – und das ist auch ein Anliegen des bayerischen Gesundheitsministeriums – sollen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und ihre Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter möglichst frühzeitig geimpft werden. Sinnvoll ist das nach bisheriger Meinungsbildung nur vor Ort zu organisieren, d.h. durch eine direkte Meldung der Ärztinnen und Ärzte beim Impfzentrum. Wir haben gegenüber dem Gesundheitsministerium darauf hingewiesen, dass dazu zunächst einmal die Kontaktdaten (E-Mail-Adresse) der Impfzentren bekannt sein müssten. Sobald uns diese Daten vorliegen, werden wir Sie wieder informieren.
Ich bitte Sie, die Ärztinnen und Ärzte Ihres Kreisverbandes über beide Anliegen zu informieren, insbesondere, dass sie sich beim örtlichen Impfzentrum melden, in welchem Umfang gegebenenfalls Bedarf für eine Impfung der jeweiligen Praxis besteht, damit die notwendigen Impfungen dort eingeplant werden können.
Nur am Rande darf ich Sie darüber informieren, dass wir die Frage der Haftung des impfenden Arztes intensiv gegenüber dem Gesundheitsministerium angesprochen haben und auch die Bundesärztekammer gebeten haben, sich auf Bundesebene für eine weitest gehende Haftungsentlastung des impfenden Arztes einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Gerald Quitterer
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Präsident
Bayerische Landesärztekammer
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