Hitzeschutzmaßnahmen

Würzburger Ärzte klären auf

Auch in diesem Sommer ist auch im Rahmen des Klimawandels wiederum mit Hitzewellen zu rechnen. Hitze kann sich auf verschiedene Weise auf die Gesundheit auswirken. Aus diesem Grund klärt die Ärzteschaft Würzburg auf, um die Bevölkerung zu schützen. Folgende Störungen können in Abhängigkeit von der Exposition auftreten:

  1. Insbesondere bei älteren Menschen kann es zu einer Dehydratation (= Austrocknung) kommen. Der Körper versucht durch die Ausscheidung von Schweiß sich abzukühlen. Durch den dadurch entstandenen Flüssigkeitsverlust bei ungenügendem Trinken kommt es zur Dehydratation, die sich durch die Symptome wie Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, verminderter Urinproduktion und trockener Haut kennzeichnet. In schweren Fällen kann es zu einem lebensbedrohlichen Zustand kommen, der als Hitzschlag bezeichnet wird.
  2. Bei intensiver körperlicher Anstrengung bei hohen Temperaturen können Hitzekrämpfe auftreten. Dies sind schmerzhafte Muskelkrämpfe, die oft in den Beinen, Armen oder Bauchmuskeln auftreten.
  3. Wenn der Körper nicht mehr in der Lage ist, sich ausreichend abzukühlen kann es zu einem gleichfalls lebensgefährlichen Hitzschlag kommen.  Zu den Symptomen gehören hohe Körpertemperatur, starke Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Verwirrung, schneller Herzschlag und Bewusstseinsverlust. In diesem Fall ist ein sofortiger Notruf (112) erforderlich.
  4. Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Herzinsuffizienz oder koronarer Herzkrankheit sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt und können während heißer Perioden schwerwiegendere Symptome erfahren. Auch in diesen Fällen ist eine Abklärung durch den Hausarzt anzuraten.
  5. Bei manchen Menschen können hohe Temperaturen Atembeschwerden, insbesondere bei Menschen mit Asthma, verschlimmern.
  6. Übermäßige Sonneneinstrahlung kann zu Sonnenbrand führen, der die Haut schädigt. Sonnenbrand erhöht das Risiko für Hautkrebs.

Zu den allgemeinen Schutzmaßnahmen gehören  zu forderst eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr – mindestens 2- 3 Liter.  Im Alltag sollte der Kopf vor direkter Sonneneinwirkung geschützt werden und man sollte sich wenn möglich im Schatten aufhalten. Insgesamt  den Alltag an die Hitzewelle anpassen und z.B. sich nicht unbedingt in der Mittagshitze aufhalten. Leichte und luftige, atmungsaktive  Kleidung aus Baumwolle und Leinen tragen. Ratsam ist  die Nutzung von Sonnenschutzmitteln und die Vermeidung von anstrengenden Aktivitäten während der heißesten Stunden des Tages und  wenn möglich das Aufsuchen kühlerer Umgebungen.

P. Sefrin, Würzburg

 Bayern: Moratorium zur Testpflicht in Praxen 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 

durch intensive Diskussionen auf allen Kanälen und durch unseren direkten Austausch mit Herrn Staatsminister Holetschek konnte nun eine Interimslösung zum Umgang mit der täglichen Test-pflicht für immunisierte Mitarbeiter in Ihren Praxen herbeigeführt werden. 

Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt hierzu in einem Schreiben klar, „ …dass die Testfrequenz in § 28b Absatz 2 IfSG bei den geimpften und genesenen Personen auf mindestens zwei Mal wöchentlich reduziert wird. Die zugrundeliegende Testung kann auch durch Antigentests zur Eigenanwendung ohne Überwachung erfolgen.“ 

Des Weiteren wird in dem Schreiben ausgeführt, dass „die Dokumentationspflichten für die Tes-tung von geimpften oder genesenen Tätigen“ … zunächst nicht zu vollziehen sind und keine Not-wendigkeit bestehe, Angaben u.a. zu durchgeführten Testungen zu übermitteln. Beides gelte, „solange zentrale Fragen für eine einfache und unbürokratische Umsetzung nicht geklärt sind.“ 

Damit ist der Aufwand in den Praxen auf ein Maß zurückgeführt, das jeden Arbeitgeber trifft, womit Sie sich nun wieder vollumfänglich der Patientenversorgung widmen können. 

Freundliche kollegiale Grüße 

Dr. Krombholz Dr. Schmelz Dr. Ritter-Rupp 

Vorsitzender des Vorstandes 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes 2. stv. Vorsitzende des Vorstandes 

Wir suchen dringend eine

Auszubildende MFA

für unsere Praxis. Bei Interesse kontaktieren Sie uns über die Adresse:

Würzburger Str. 16, 97828 Marktheidenfeld

Wir würden uns sehr über eine Bewerbung freuen

Dr. Matthias Böhme

Gemeinschaftspraxis mir Dr. J. Müller-Scholden

Kinder- und Jugendärzte / Kinderkardiologie

97828 Marktheidenfeld

Liebe Frau Kollegin, lieber Herr Kollege,

ich wende mich heute an Sie mit zwei Anliegen, die in einer Videokonferenz mit dem Gesundheitsministerium erörtert worden sind.

Es geht zum einen um die Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten an der Impfung gegen COVID-19, zum anderen um die Organisation der prioritären Impfung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und deren Personal in den Impfzentren (unter der Annahme, dass Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzte im Krankenhaus geimpft werden, wie es das Konzept der Staatsregierung prospektiv vorsieht).

Zur Erfassung mitwirkungsbereiter Ärztinnen und Ärzte:

Die KVB hat sich gegenüber dem Gesundheitsministerium zur Organisation der ärztlichen Dienste in den Impfzentren bereit erklärt und hat mit dem Gesundheitsministerium auch die Vergütungen vereinbart. Interessierte Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, sich unter info@kvb.de zu melden. Die Vertragsärzte hat die KVB bereits in einem eigenen Schreiben informiert.

Zur Organisation der prioritären Impfung niedergelassener Ärztinnen und Ärzte:

Fraglos – und das ist auch ein Anliegen des bayerischen Gesundheitsministeriums – sollen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und ihre Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter möglichst frühzeitig geimpft werden. Sinnvoll ist das nach bisheriger Meinungsbildung nur vor Ort zu organisieren, d.h. durch eine direkte Meldung der Ärztinnen und Ärzte beim Impfzentrum. Wir haben gegenüber dem Gesundheitsministerium darauf hingewiesen, dass dazu zunächst einmal die Kontaktdaten (E-Mail-Adresse) der Impfzentren bekannt sein müssten. Sobald uns diese Daten vorliegen, werden wir Sie wieder informieren.

Ich bitte Sie, die Ärztinnen und Ärzte Ihres Kreisverbandes über beide Anliegen zu informieren, insbesondere, dass sie sich beim örtlichen Impfzentrum melden, in welchem Umfang gegebenenfalls Bedarf für eine Impfung der jeweiligen Praxis besteht, damit die notwendigen Impfungen dort eingeplant werden können.

Nur am Rande darf ich Sie darüber informieren, dass wir die Frage der Haftung des impfenden Arztes intensiv gegenüber dem Gesundheitsministerium angesprochen haben und auch die Bundesärztekammer gebeten haben, sich auf Bundesebene für eine weitest gehende Haftungsentlastung des impfenden Arztes einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Gerald Quitterer

______________________

Präsident

Bayerische Landesärztekammer

Mühlbaurstraße 16

81677 München

Tel. +49 89 41 47-259

Fax +49 89 41 47-271

E-Mail: g.quitterer@blaek.de / praesidium@blaek.de

Internet: www.blaek.de

https://www.blaek.de/wegweiser/coronavirus

https://www.coliquio.de/news/medizinische-news-100/rki-covid-test-kriterium-aktualisiert-100?al_uk=da809d3927f8599fb2c64ab760f41c85&al_an=2&al_vu=1585713391&al_md=7f638f11bbc3179d84b76fe744df84e1&utm_source=USER-Pool+%28Ärzte%29&utm_campaign=1f89bed47b-Midweek_KW13&utm_medium=email&utm_term=0_419afeb75f-1f89bed47b-155880181

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Aktuelles zum Coronavirus

https://www.kbv.de/html/coronavirus.php

Liebe Kolleginnen und Kollegen ,

der Vorstand des Ärztlichen Kreisverbandes Main Spessart wünscht Ihnen Allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein friedvolles, erfolgreiches neues Jahr 2020.

Dr. K.-H. Günther     Dr. E. Dettmann   Dr. A. Müller