Wahlordnung für den Ärztlichen Kreisverband Main Spessart

Gemäß § 7 der Satzung des Ärztlichen Kreisverbände beschließt die Mitgliederversammlung des
Ärztlichen Kreisverbandes Main Spessart folgende Wahlordnung

§1 Der Vorstand des Ärztlichen Kreisverbandes besteht aus dem 1. und 2.Vorsitzenden, dem
Schriftführer und dem Schatzmeister, wobei die Aufgaben des Schriftführers und
Schatzmeisters auch durch eine Person übernommen werden können.

§2 Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt in einer Mitgliederversammlung, zu der unter Hinweis auf die Wahl mit einer Frist von 2 Wochen( §8 Abs. 1 der Satzung gilt entsprechend) zu
laden ist

§3 Zur Durchführung der Wahl wählt die Mitgliederversammlung zunächst einen Wahlausschuss
von 3 Mitgliedern. Der Wahlausschuss leitet die Wahl und stellt das Ergebnis fest
Über die Wahlanfechtungen entscheidet die Mitgliederversammlung

§4 Die Wahl des 1. und 2. Vorsitzenden erfolgt in getrennten Wahlgängen und geheim.
Die Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder kann durch Handzeichen erfolgen
(§6 Abs.2 der Satzung)

Einfache Stimmenmehrheit entscheidet.

Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Beschlossen von der konstituierenden Mitgliederversammlung am 26.6.2019
Genehmigt von der Regierung von Unterfranken am ………….

Dr.Karl-Heinz Günther
1. Vorsitzender Ärztlicher Kreisverband Main Spessart