Bayern: Moratorium zur Testpflicht in Praxen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
durch intensive Diskussionen auf allen Kanälen und durch unseren direkten Austausch mit Herrn Staatsminister Holetschek konnte nun eine Interimslösung zum Umgang mit der täglichen Test-pflicht für immunisierte Mitarbeiter in Ihren Praxen herbeigeführt werden.
Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt hierzu in einem Schreiben klar, „ …dass die Testfrequenz in § 28b Absatz 2 IfSG bei den geimpften und genesenen Personen auf mindestens zwei Mal wöchentlich reduziert wird. Die zugrundeliegende Testung kann auch durch Antigentests zur Eigenanwendung ohne Überwachung erfolgen.“
Des Weiteren wird in dem Schreiben ausgeführt, dass „die Dokumentationspflichten für die Tes-tung von geimpften oder genesenen Tätigen“ … zunächst nicht zu vollziehen sind und keine Not-wendigkeit bestehe, Angaben u.a. zu durchgeführten Testungen zu übermitteln. Beides gelte, „solange zentrale Fragen für eine einfache und unbürokratische Umsetzung nicht geklärt sind.“
Damit ist der Aufwand in den Praxen auf ein Maß zurückgeführt, das jeden Arbeitgeber trifft, womit Sie sich nun wieder vollumfänglich der Patientenversorgung widmen können.
Freundliche kollegiale Grüße
Dr. Krombholz Dr. Schmelz Dr. Ritter-Rupp
Vorsitzender des Vorstandes 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes 2. stv. Vorsitzende des Vorstandes